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HIV und Hepatitis

Dr. Krankenversicherung am 3. Januar 2009 – 16:29Keine Kommentare

Eine Infektion mit dem HI-Virus zählt zu den chronischen Erkrankungen, mit denen ein Patient bei gut eingestellter Medikation und bewusster Lebensweise beinahe eine normale Lebenserwartung erzielen kann. Eine gleichzeitige Infektion mit einem Hepatitis-Virus kann einen gefährlicheren Krankheitsverlauf verursachen. Allerdings müssen die am häufigsten auftretenden Hepatitis-Virenarten unterschieden werden. Eine Infektion mit Hepatitis A verläuft nicht anders als bei Menschen ohne HIV-Infektion. Sie verursacht nicht immer Symptome – falls doch, klingen sie nach vier bis sechs Wochen ab. HIV-positive Patienten können sich gegen Hepatitis A impfen lassen.

Auch gegen Hepatitis B kann sich ein HIV-Patient impfen lassen – nach bisherigem Kenntnisstand mit vergleichbarem Impfschutz wie bei negativen Patienten. Die Übertragungswege des Hepatitis-B-Virus bestehen im Austausch von Blut oder in Sexualkontakten. Hat eine Infektion stattgefunden, ist sie bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar. Bei etwa 20% der Patienten heilt eine Hepatitis-B-Infektion sogar ohne Behandlung aus.

Bis zu 5% der Hepatitis-B-Infizierten entwickeln jedoch ein chronisches Krankheitsbild, das langfristig schwere Leberschäden verursachen kann. Es gibt Hinweise darauf, dass bei HIV-positiven Patienten eine chronische Erkrankung mit bis zu drei Mal höherer Wahrscheinlichkeit auftreten kann.

Deutlich kritischer ist eine Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C ist nicht verfügbar. Die Mehrzahl der Infektionen führt zu einer chronischen Lebererkrankung, die mit dem Wirkstoff Alpha-Interferon behandelt werden muss. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen Hepatits- und HIV-Medikamenten sind beide Erkrankungen bei einem doppelt infizierten Patienten schwieriger behandelbar, wodurch sich die Lebenserwartung des Patienten verringern kann – egal ob er nun gesetzlich versicherter Kassenpatient ist oder sich glücklich schätzt, eine private Krankenversicherung nutzen zu dürfen.

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