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Schieloperation

Dr. Krankenversicherung am 15. April 2008 – 02:12Keine Kommentare

Schielen (Strabismus) ist ein Stellungsfehler der Augen. Nur ein Auge ist auf das fixierende Ziel gerichtet, dass andere Auge weicht ab. So kommt es zur Einschränkung des räumlichen Sehvermögens. Zu unterscheiden sind drei Formen des Schielens, das Begleitschielen, Lähmungsschielen und latentes Schielen. Ein schielendes Kind ist meist weitsichtig und muss deshalb eine Brille tragen. In manchen Fällen reicht das frühzeitige Tragen einer Brille, um das Schielen zu behandeln und eine Operation ist nicht notwendig.

Bei einem angeborenen Schielen sollte eine Operation bis zum 6. Lebensjahr durchgeführt werden. Bei Erwachsenen, Jugendlichen oder das ältere Kind, die erst später mit dem Schielen beginnen, muss eine Operation so schnell wie möglich erfolgen. Denn meist lässt sich ein bleibendes Schielen im Erwachsenalter nicht mehr beheben. Um den Schielwinkel des erkrankten Auges frühzeitig zu korrigieren, ist eine Schieloperation notwendig.

Die Operation ist weit ungefährlicher wie so oft behauptet wird. Weder muss das Auge herausgenommen werden noch wird es aufgeschnitten. Meist geschieht die Operation unter Vollnarkose. Um die Augenmuskeln zu erreichen muss die Bindehaut geöffnet werden. Dann wird die Fehlstellung an den äußeren Augenmuskeln korrigiert. Dazu werden je nach Richtung des Schielens ein oder mehrere Augmuskeln verkürzt oder verlängert. Mitunter ist es notwendig, die Ansatzstelle der Muskeln zu versetzen, um eine Kürzung oder Verlängerung zu erreichen. So wird der Parallelstand beider Augen wieder hergestellt.

In den ersten 48 Stunden nach der Schieloperation, können Schmerzen bei Augenbewegungen auftauchen. Nach der Schieloperation ist das Tragen einer Korrekturbrille weiterhin notwendig, denn die Korrektur beseitigt nicht die Sehschwäche – der Patient bleibt potentiell Kunde für Kontaktlinsen, Lasik oder eben Brille.

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